Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Leistungsbewertung

1. Vorwort

Die Lehrer unserer Schule fühlen sich dem pädagogischen Leistungskonzept verpflichtet, welches Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet.

 

In die Leistungsbewertungen fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten, mündliche Arbeiten, praktische Beiträge, sonstige Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Ebenso werden vorbereitende und ergänzende Leistungen berücksichtigt.

 

Die Leistungsbewertung wird ergänzt durch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten.

 

Die Schulkonferenz der Burgschule hat auf Grundlage der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) festgelegt,

  • dass die Leistungen in der Schuleingangsphase ohne Noten bewertet werden.

  • dass die Leistungen in den Klassen 3 und 4 mit Noten bewertet werden.

 

Zur Bewertung der Leistungen sind folgende Notenstufen im Schulgesetz festgelegt:

 

  1. sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

  2. gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

  3. befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

  4. ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

  5. mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

  6. ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Gemäß der AO-GS erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 jeweils zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.

 

Die Noten auf dem Zeugnis der Klassen 3 und 4 zum Ende des Schuljahres ergeben sich aus der Leistungsbewertung des 2. Halbjahres.

 

Bei der Benotung von schriftlichen Arbeiten gilt an der Burgschule die folgende prozentuale Verteilung (Notenschlüssel):

NoteProzente
sehr gut (1)100 - 97 %
gut (2)96 - 85 %
befriedigend (3)84 - 70 %
ausreichend (4)69 - 50 %
mangelhaft (5)49 - 25 %
ungenügend (6)24 - 0 %

2. Leistungsbewertung im Fach „Deutsch“

3. Leistungsbewertung im Fach „Mathematik“

4. Leistungsbewertung im Fach „Sachunterricht“

5. Leistungsbewertung im Fach „Englisch“

Termine

Nächste Veranstaltungen:

25. 11. 2024

 

28. 11. 2024

 

29. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

mail-icon

 

 

E-Mail

phone-icon

 

 

Telefon

02392/62464

kontakt

 

Finde uns

Burgschule Neuenrade

Alte Burg 2
58809 Neuenrade

Grundschule Altenaffeln

Schulstr. 6

58809 Neuenrade