Staatl. Unterstützung: Bildungs- & Teilhabepaket und Härtefallfonds
Bildung und der Kontakt zu Gleichaltrigen sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes sehr wichtig. Hierzu zählt auch die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen. Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von den Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gewährt.
Es haben jedoch nicht alle Familien mit geringem Einkommen einen Anspruch auf diese Leistung. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an. Dieser wurde bis zum 31. Juni 2023 verlängert.
Folgende Möglichkeiten der Förderung bestehen:
Bildungs- und Teilhabepaket oder Härtefallfonds
Sie können das „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Ihre Kinder beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
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Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (nach SGB II)
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Sozialhilfe (Grundsicherung nach SGB XII oder § 6 Asylbewerberleistungsgesetz)
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Wohngeld (nach dem Wohngeldgesetz)
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Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)
- wenn ein Anbieter vor Ort ist
- Eigenanteil von 1€
- wird bereits an unserer Schule durchgeführt
mehrmals im Schuljahr möglich
Eltern treten in Vorkasse
tatsächliche Kostenübernahme
beläuft sich auf 6 Monate
sinnvoll ist es 6-4 Wochen vor Beginn jeden Schulhalbjahres den Antrag zu stellen
- sollte 6-8 Wochen vor Fälligkeit gestellt werden, damit der Lehrer nicht in Vorkasse treten muss
- Anträge in der Schule sammeln und gebündelt wegschicken
- tatsächliche Kostenübernahme/ beläuft sich auf ein Jahr
- Konto des Lehrers oder Schulgirokonto
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Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII erhalten zu den jeweiligen Stichtagen automatisch den Betrag als Geldleistung
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alle anderen können die Leistung über die Antragsstellung erhalten
Stichtage:
01.08. = 70 €
01.02. = 30 €
- Angebote im außerschulischen Bereich, wie z.B. Sport- oder Kulturvereine, Musikschulen oder auch Ferienfreizeiten
- es besteht hier die Möglichkeit der Bezuschussung von 10€ monatlich oder 120€ im gesamten Jahr
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Voraussetzung:
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gravierende Leistungsproblematik
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Versetzungsgefährdung
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Erkrankung über die Dauer von 6 Wochen
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Leistungsschwäche darf nicht selbstverschuldet sein, z.B. durch Schulabstinenz
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für die Bewilligung der Lernförderung müssen ein Antrag von den Eltern und eine Bestätigung von der Schule vorliegen
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Die Bewilligung umfasst max. 35 h in einer Dauer von 3-4 Monaten (Es können 2 Folgeanträge gestellt werden)
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Geeignete Nachhilfe suchen:
- Vorhandene Angebote an der Schule haben Vorrang
- Liste mit Anbietern bei der Schulsozialarbeiterin erhältlich
- Gemeinnützige Träger, Studenten etc. können sich nach Eignung im Schulverwaltungsamt registrieren lassen
- werden generell von der Kommune übernommen
- nur in Ausnahmefällen
Haben Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen, aber dennoch keinen finanziellen Spielraum für das Mittagessen?
► Dann könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds Ihre Chance auf einen Zuschuss sein.
Die Gründe für die Unterstützung können sehr individuell sein.
So kann z.B. eine Verschuldung zur Übernahme der Verpflegungskosten führen. Oder die Tatsache, dass Sie als alleinerziehendes Elternteil nur ein Einkommen zur Verfügung haben…
Sofern Ihrem Antrag entsprochen wird, beträgt Ihr Eigenanteil grundsätzlich 1 Euro täglich für jede Mahlzeit.
Hilfeleistung und Antragstellung
Wenn Sie weitere Fragen bezüglich der Leistungen haben oder einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an mich.
Bei der Antragstellung erfahren Sie, ob und ggf. welche Unterlagen/Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen. Bitte beachten Sie die Fristen zum 15.09. & 15.03. des jeweiligen Kalenderjahres!
Ansprechpartner Bildungs- Teilhabepaket und Härtefallfonds
Katharina Konitzer – Schulsozialarbeiterin
Telefon: 02392/914720
E-Mail: